Breaking News: Sorgerechtsstreit um Block-Kinder –
dem Vater wird der Prozess gemacht

N-TV berichtet: „Im Sorgerechtsstreit um die Kinder der Hamburger Familie Block soll es nun doch einen Strafprozess gegen den in Dänemark lebenden Vater geben. In einem Verfahren wegen Entziehung Minderjähriger hob das Landgericht Hamburg einen Nichteröffnungsbeschluss des Amtsgerichts auf, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.

Gegen den Beschluss des Amtsgerichts hatte die Staatsanwaltschaft Beschwerde eingelegt. Dem Vater werde vorgeworfen, der Mutter zwei Kinder im Ausland vorenthalten zu haben. Er soll den Jungen und das Mädchen im August 2021 von einem Besuchswochenende in Dänemark nicht nach Hamburg zurückgebracht haben“

(https://www.n-tv.de/der_tag/Sorgerechtsstreit-um-Block-Kinder-Vater-wird-der-Prozess-gemacht-article24904385.html)

Der Wendepunkt, der vor einigen Wochen hier angekündigt wurde (LINK), wird somit bestätigt. Welche Folgen ergeben sich daraus?

  • Eltern-Kind-Entfremdung existiert (Natürlich!) Mehr dazu in den kommenden Tagen. Aber was uns hier betrifft, es sind auch mehrere prominente staatliche Institutionen dieser Meinung.
  • Das Verhalten, das zur Eltern-Kind-Entfremdung führt, ist (potenziell) strafbar. In diesem Fall gemäß § 235 StGB (Entziehung Minderjähriger). Im zuvor angekündigten Fall zusätzlich gemäß § 171 StGB (Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht).
  • Wir stehen vor einer ungewöhnlichen Situation im Rechtswesen. Strafrecht und Zivilrecht (Familienrecht) vertreten nicht nur unterschiedliche, sondern diametral gegensätzliche Auffassungen.

Für das Familienrecht war der (vermeintliche) Wille der Kinder maßgebend, sodass er respektiert werden sollte. Möglicherweise schienen die Misshandlungsvorwürfe glaubwürdig. Da sich die Kinder mittlerweile in ihrer neuen Umgebung eingelebt haben, soll diese Beziehung Bestand haben (Kontinuitätsprinzip). So sollen die jüngeren Kinder der Familie Block-Hensel beim Vater in Dänemark bleiben.

Für das Strafrecht spielt der Wille der Kinder keine Rolle – ähnlich wie etwa bei der Schulpflicht, der Kinderhygiene oder -gesundheit. Alles, was das Sorgerecht betrifft, liegt in der Verantwortung der Sorgeberechtigten, aus den Sorgepflichten erwachsen, die beachtet werden müssen. Daher wäre es Herrn Hensels Verantwortung gewesen, die Kinder zurück zur Familie nach Hamburg zu bringen.

Gleichzeitig würde dies indirekt bedeuten, dass die Misshandlungsvorwürfe nicht glaubwürdig wären. Eine Situation, die aus einer Straftat entstanden ist, sollte keinen Bestand haben – nicht zuletzt, weil sie eine konsolidierte Situation (vor der Entziehung 2021) unterbrach.


Kommentar:

Theoretisch könnten beide Sichtweisen richtig sein; es kommt auf den konkreten Fall an. Doch etwas muss unbedingt berücksichtigt werden: Die relativ neue Betrachtung des „Willens des Kindes“ in Familiensachen ist im gesamten Rechtssystem eine absolute Ausnahme (siehe z.B. Wahlrecht, Strafrecht, Arbeitsrecht, Vertragsrecht, etc.).

Es ist nicht so, dass die Kinder nicht im Blickfeld stehen – sie sind selbstverständlich Rechtssubjekte. Ganz im Gegenteil. Doch in dieser Phase ihres Lebens geht es aufgrund ihrer Vulnerabilität um ihren Schutz, nicht um ihre Bevormundung. Oder auch um ihre wachsende, aber noch fehlende Einsichtsfähigkeit.

Dabei muss bedacht werden: Die Worte des Kindes gleichzusetzen mit seinem Willen und dann mit seinem Wohl und daraus eine Entscheidungsgrundlage für seine Zukunft abzuleiten, könnte dazu führen, dass der edle Wunsch, das Kind zu respektieren, sich ins Gegenteil verkehrt – in seine Instrumentalisierung. Genau das Gegenteil von dem, was man mit den besten Absichten anstrebt.

Es genügt, ernsthaft darüber nachzudenken, dass diese Missbrauchsgefahr besteht, und je realer sie wird, desto unkritischer die oben genannte Gleichstellung (Worte – Wille – Wohl) vorgenommen wird.

Das Strafrecht warnt davor, dass diese Gleichstellung nicht unkritisch erfolgen darf. Es warnt auch davor, dass Kurskorrekturen im Einklang mit dem gesamten Rechtssystem dringend erforderlich sein können – zum Wohle unserer Kinder.

Zahlreiche Studien berichten über die schwerwiegenden Folgen unserer Fehleinschätzungen in diesem Sinne. Einige werden noch folgen. Doch dazu: Kann das Strafrecht es richten? Oder das Familienrecht? Was sind ihre Grenzen, ihre Ziele?

Denken Sie gerade an die Familie Block-Hensel, an die Kinder. Tiefer, dunkler, emotionaler Schutt und Asche. Schrecklich. Egal, wie entschieden wird. Möglicherweise haben die Eltern völlig die Kontrolle über die Situation verloren. Vielleicht können sie ihre Kinder nicht mehr beschützen, auch wenn sie es wollen.

Für die Sichtbarkeit des EKE-Phänomens ist es „wunderbar“, was sich hier abspielt. Aber für die Menschen Block-Hensel? Für die Kinder?

Was hätten sie, was hätten wir, was hätte das System anders machen können, um dies zu verhindern? Und wichtig: Was kann noch getan werden, damit sich ihre Situation nicht von Jahr zu Jahr verschlechtert, sondern verbessert?

Ich freue mich auf Ihre Anregungen bzw. Kommentare dazu.