Vor den Pforten des Familienhelfer-Rechtssystems

Erstmals veröffentlicht im Newsletter

Arbeitskreis Qualitätssicherung im Familienrechtsverfahren 2014

Vor den Pforten des Familienhelfer-Rechtssystems

Erstmals veröffentlicht im Newsletter

Arbeitskreis Qualitätssicherung im Familienrechtsverfahren 2014

Vor den Pforten des Familienhelfer-Rechtssystems enden die meisten Elterntrennungskonflikte friedlich oder zumindest mit erträglichen Kompromissen, auch was die Kinder betrifft. Solchen Eltern gelingt die Unterscheidung zwischen Partnerschaft, die nicht mehr besteht, und Elternschaft, die fortbesteht.

Manche Elternpaare finden jedoch keine gemeinsame Lösung für ihre Trennungskonflikte. Sie suchen diese dann beim Familienhelfersystem.

Zum Teil „mächtige Dritte“ erhalten aber dann einen tiefen Einblick in ihr Privatleben. Sie werden sogar über sie und die Kinder mit entscheiden, so gut sie es können. Wenn die Bemühungen des Helfersystems um einvernehmliche Regelungen erfolglos bleiben und konfrontative Entscheidungen herbeigeführt werden müssen, werden häufig Folgekonflikte provoziert, die auch für die betroffenen Kinder eine erhebliche bis unerträgliche Belastung sind. Eine solche Krisenentwicklung kann nicht im Sinne des Familienhelfersystems sein: Wichtigstes Leitprinzip sollte das Kindeswohl sein.

Häufige Störfaktoren können sein: das elterliche Konfliktverhalten, die Orientierung am überholten Schuldprinzip, die mangelnde Berücksichtigung wissenschaftlicher Qualitätskriterien, die geringere verfügbare Zeit oder ungenügende Kooperation zwischen den Akteuren im Helfersystem.

Diese und andere Faktoren sollen identifiziert, analysiert und behoben werden, um ein Verfahren zu gewährleisten, das sich in erster Linie und kompromisslos am Kindeswohl orientiert.

Dr. Jorge Guerra González

Vor den Pforten des Familien-rechtssystems enden die meisten Elterntrennungskonflikte friedlich oder zumindest mit erträglichen Kompromissen, auch was die Kinder betrifft. Solchen Eltern gelingt die Unterscheidung zwischen Partnerschaft, die nicht mehr besteht, und Elternschaft, die fortbesteht.

Manche Elternpaare finden jedoch keine gemeinsame Lösung für ihre Trennungskonflikte. Sie suchen diese dann beim Familienhelfersystem.

Zum Teil „mächtige Dritte“ erhalten aber dann einen tiefen Einblick in ihr Privatleben. Sie werden sogar über sie und die Kinder mit entscheiden, so gut sie es können. Wenn die Bemühungen des Helfersystems um einvernehmliche Regelungen erfolglos bleiben und konfrontative Entscheidungen herbeigeführt werden müssen, werden häufig Folgekonflikte provoziert, die auch für die betroffenen Kinder eine erhebliche bis unerträgliche Belastung sind. Eine solche Krisenentwicklung kann nicht im Sinne des Familienhelfersystems sein: Wichtigstes Leitprinzip sollte das Kindeswohl sein.

Häufige Störfaktoren können sein: das elterliche Konfliktverhalten, die Orientierung am überholten Schuldprinzip, die mangelnde Berücksichtigung wissenschaftlicher Qualitätskriterien, die geringere verfügbare Zeit oder ungenügende Kooperation zwischen den Akteuren im Helfersystem.

Diese und andere Faktoren sollen identifiziert, analysiert und behoben werden, um ein Verfahren zu gewährleisten, das sich in erster Linie und kompromisslos am Kindeswohl orientiert.

Dr. Jorge Guerra González