Verfahrensbeistand & Umgangspfleger

– Mit dem Blick auf das Kind –

Als Verfahrensbeistand werde ich bei Verfahren in Sachen Familien von Familiengerichten bestellt und vertrete die Interessen des Kindes. Weitere Tätigkeiten, bei denen ich vom Gericht bestellt werde, stellen Umgangspflegschaften und Vormundschaften dar. 

Diese übe ich in den Sprachen
Deutsch, Español, English, Français aus.

Im Folgenden werden die Tätigkeiten genauer erklärt:

Verfahrensbeistand & Umgangspfleger

– Mit dem Blick auf das Kind –

Dr. Jorge Guerra González - Anwalt des Kinder

Als Verfahrensbeistand werde ich bei Verfahren in Sachen Familien von Familiengerichten bestellt und vertrete die Interessen des Kindes. Weitere Tätigkeiten, bei denen ich vom Gericht bestellt werde, stellen Umgangspflegschaften und Vormundschaften dar. Diese übe ich in den Sprachen
Deutsch, Español, English, Français aus.

Im Folgenden werden die Tätigkeiten genauer erklärt:

Verfahrens-beistand

Der Verfahrensbeistand ist der Anwalt des Kindes bei Auseinandersetzungen im Familiengericht. I.d.R. streiten sich Eltern über Aspekte des Sorgerechts (wer was worüber entscheiden darf in Bezug auf die Kinder) bzw. des Umgangsrechts (wann und wie lange dürfen die Kinder nach der Elterntrennung Kontakt mit dem anderen Elternteil haben). Außerdem ist der Verfahrensbeistand involviert, wenn Kindeswohlgefährdungen auftreten und im Allgemeinen immer dann, wenn eine Vertretung des Kindesinteresses notwendig ist.

Beim Familiengericht wäre es ohne den Verfahrensbeistand wie im Frankreich des Louis XIV… alles für die Kinder, aber ohne die Kinder. Die Kinder bekommen dadurch eine autorisierte Stimme, die dadurch eine besondere Gewichtung erhält.

Pflegschaften und Vormundschaften

Als Pfleger/Vormund übernehme ich einen gerichtlich festgelegten Teil der Verantwortung für eine Person, wenn sie nicht in der Lage ist, diese Verantwortung für sich selbst zu übernehmen. Empathie und fachliches Können gehören dazu – aber auch sprachliche und kulturelle Kenntnisse – sodass man die Aufgabe im besten Sinne der betroffenen Person gestalten kann.

Ergänzungs- bzw. Umgangspfleger/-begleiter

Weniger bekannt ist vielleicht die Funktion des Ergänzungs- bzw. Umgangspflegers/-begleiters bei den Familiengerichten in der Regel im Rahmen eines (hochgradigen) Familienkonfliktes. Als Ergänzungspfleger wird mir z.B. vom Familiengericht die Aufgabe bezüglich des Kindeswohls übertragen, wenn die Erziehungsberechtigten aufgrund eines Interessenskonfliktes diese selber nicht tragen können bzw. sollen.

Als Umgangspfleger/-begleiter sorge ich dafür, dass der Umgangsbeschluss eines Familiengerichts umgesetzt wird. Das bedeutet i.d.R., dass die Umgänge in der festgelegten Form stattfinden.

Ich setze einen zusätzlichen Fokus darauf, dass der Konflikt der Parteien zum Wohle der Kinder langsam abgebaut wird und ich mich sozusagen überflüssig mache. Das bedeutet, dass die Eltern den Umgang eigenständig regeln können und mich nicht mehr benötigen. So können sie wieder in die Autonomie entlassen werden. 🙂

Der Umgangspfleger/-begleiter kann somit eine Schlüsselrolle bei der endgültigen Beilegung eines Familienkonfliktes haben. Mit Feingefühl, Überblick, aber auch mit Kooperationsbereitschaft und Charakter, wenn es sein muss, kann man nach einer Weile wahre Wunder bewirken. Erstaunlicherweise hört man beim ersten Treffen mit den Beteiligten ziemlich oft die Worte … „Es wird immer so bleiben“ „Es ist alles so zwecklos“ o.Ä..

Und einige Zeit später erstaunen sie selbst, wie weit sie doch gekommen sind. 🙂

Verfahrensbeistand

Der Verfahrensbeistand ist der Anwalt des Kindes bei Auseinandersetzungen im Familiengericht. I.d.R. streiten sich Eltern über Aspekte des Sorgerechts (wer was worüber entscheiden darf in Bezug auf die Kinder) bzw. des Umgangsrechts (wann und wie lange dürfen die Kinder nach der Elterntrennung Kontakt mit dem anderen Elternteil haben). Außerdem ist der Verfahrensbeistand involviert, wenn Kindeswohlgefährdungen auftreten und im Allgemeinen immer dann, wenn eine Vertretung des Kindesinteresses notwendig ist.

Beim Familiengericht wäre es ohne den Verfahrensbeistand wie im Frankreich des Louis XIV… alles für die Kinder, aber ohne die Kinder. Die Kinder bekommen dadurch eine autorisierte Stimme, die dadurch eine besondere Gewichtung erhält.

Pflegschaften und Vormundschaften

Als Pfleger/Vormund übernehme ich einen gerichtlich festgelegten Teil der Verantwortung für eine Person, wenn sie nicht in der Lage ist, diese Verantwortung für sich selbst zu übernehmen. Empathie und fachliches Können gehören dazu – aber auch sprachliche und kulturelle Kenntnisse – sodass man die Aufgabe im besten Sinne der betroffenen Person gestalten kann.

Ergänzungs- bzw. Umgangspfleger/-begleiter

Weniger bekannt ist vielleicht die Funktion des Ergänzungs- bzw. Umgangspflegers/-begleiters bei den Familiengerichten in der Regel im Rahmen eines (hochgradigen) Familienkonfliktes. Als Ergänzungspfleger wird mir z.B. vom Familiengericht die Aufgabe bezüglich des Kindeswohls übertragen, wenn die Erziehungsberechtigten aufgrund eines Interessenskonfliktes diese selber nicht tragen können bzw. sollen.

Als Umgangspfleger/-begleiter sorge ich dafür, dass der Umgangsbeschluss eines Familiengerichts umgesetzt wird. Das bedeutet i.d.R., dass die Umgänge in der festgelegten Form stattfinden.

Ich setze einen zusätzlichen Fokus darauf, dass der Konflikt der Parteien zum Wohle der Kinder langsam abgebaut wird und ich mich sozusagen überflüssig mache. Das bedeutet, dass die Eltern den Umgang eigenständig regeln können und mich nicht mehr benötigen. So können sie wieder in die Autonomie entlassen werden. 🙂

Der Umgangspfleger/-begleiter kann somit eine Schlüsselrolle bei der endgültigen Beilegung eines Familienkonfliktes haben. Mit Feingefühl, Überblick, aber auch mit Kooperationsbereitschaft und Charakter, wenn es sein muss, kann man nach einer Weile wahre Wunder bewirken. Erstaunlicherweise hört man beim ersten Treffen mit den Beteiligten ziemlich oft die Worte … „Es wird immer so bleiben“ „Es ist alles so zwecklos“ o.Ä..

Und einige Zeit später erstaunen sie selbst, wie weit sie doch gekommen sind. 🙂

Eine kleine Anekdote: Ein freudiges Erfolgserlebnis

Herr Burhardt hatte seine 7-jährige Tochter nun 3 Jahre nicht gesehen. Es war soweit, dass er sie wieder sehen durfte. Er wirkte sehr erfreut… und verunsichert zugleich. „Hat sie mich vielleicht vergessen? Darf ich sie in den Arm nehmen? Darf ich sie küssen?“. Es war soweit. Hannah wurde pünktlich gebracht. Sie sah uns an und lächelte. Sie ging zu Herrn Burhardt, grüßte ihn fröhlich „Hallo Papa!“, warf sich ihm an seinem Hals und küsste ihn auf die Wange. Herr Burkhardt war wie gelähmt. Er konnte kein Wort sagen. Eine Träne der Freude floss über sein Gesicht.

Eine kleine Anekdote:
Ein freudiges Erfolgserlebnis

Herr Burhardt hatte seine 7-jährige Tochter nun 3 Jahre nicht gesehen. Es war soweit, dass er sie wieder sehen durfte. Er wirkte sehr erfreut… und verunsichert zugleich. „Hat sie mich vielleicht vergessen? Darf ich sie in den Arm nehmen? Darf ich sie küssen?“. Es war soweit. Hannah wurde pünktlich gebracht. Sie sah uns an und lächelte. Sie ging zu Herrn Burhardt, grüßte ihn fröhlich „Hallo Papa!“, warf sich ihm an seinem Hals und küsste ihn auf die Wange. Herr Burkhardt war wie gelähmt. Er konnte kein Wort sagen. Eine Träne der Freude floss über sein Gesicht.

Kontakt

Jorge Guerra González           mob: +49 1578 2630218
Salzstraße 1                           fax: 04131 2461653
21335 Lüneburg                    mail: kontakt@jorgeguerra.de

Dr. Jorge Guerra González - Mediator. Anwalt des Kindes. Dozent

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Dr. iur. B.Sc. Psych. Dipl. soz-ök.
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